FAQ
1. Fragen zur Windenergie in der Schweiz und im Kanton Schaffhausen:
Die Reaktorkatastrophe in Japan im Jahr 2011 hat den Bundesrat und das Parlament bewogen, basierend auf der Energiestrategie 2050 schrittweise die Schweizer Energieversorgung bis 2050 umzubauen, indem der Energieverbrauch gesenkt und der wirtschaftlich tragbare Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert wird. Dies hat Auswirkungen auf die bisherige Stromerzeugung - Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Des Weiteren soll die Energieabhängigkeit der Schweiz reduziert werden: Aktuell werden rund 80% des Gesamtenergiebedarfs importiert. Die Importe setzen sich aus fossilen Energieträgern und Kernbrennstoffen, also nicht erneuerbaren Energien, zusammen. Neu soll der Strommix der Zukunft nebst der Wasserkraft, die bereits seit Jahrzehnten genutzt wird, auch aus Sonnenenergie, Windenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse zusammengesetzt sein. Aktuell hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine die Notwendigkeit resilienter Energieträger und die schmerzhaften Kosten der Abhängigkeit von ausländischen Energieträgern aufgezeigt. Die Stromkosten sind explodiert aufgrund der Unsicherheiten und der Abhängigkeit von russischem Gas und Uran. Ein diverser Mix an Energieträgern und vor allem lokalen erneuerbaren Produktionsanlagen ist zwingend für eine resiliente und umweltschonende Energieversorgung der Schweiz.
Auch auf kantonaler Ebene findet ein Umdenken in Energiefragen statt. Am 3. September 2012 hat auch der Kantonsrat Schaffhausen die regierungsrätliche Strategie zum Ausstieg aus der Kernenergie befürwortet. Nebst dem Kanton verfolgt auch die Stadt Schaffhausen in ihren Legislaturzielen eine aktive Politik zur Förderung der neuen erneuerbaren Energien. Damit befinden sich Kanton und Stadt auf der Linie des Bundes. Konkret heisst dies, dass der Kanton und die Stadt Schaffhausen einen aktiven Ausbau der erneuerbaren Energien vorsehen. Der kantonale Strombezugsanteil an Kernenergie soll mittelfristig zu einem grossen Teil durch die Produktion von erneuerbaren Energien aus der Region ersetzt werden. Gleichzeitig soll der Energieverbrauch durch energieeffiziente Massnahmen reduziert werden.
In der kantonalen Windpotenzialstudie wurden neben dem Chroobach drei weitere Standorte für Grosswindanlagen und 32 potenzielle Standorte für Kleinwindanlagen identifiziert. 2011 wurden zusätzliche Windmessungen durchgeführt, welche die Ergebnisse der Windpotenzialstudie bestätigen. Die Standorte beim Randenhus, Hagenturm und Wolkensteinerberg befinden sich im Waldgebiet und zudem in Landschaftsschutzgebieten von nationaler Bedeutung (BLN). In BLN-Gebieten ist eine Windenergienutzung nicht von vornherein ausgeschlossen, es sei denn, die Schutzziele widersprechen einer derartigen Nutzung explizit. Schutz- und Nutzungsinteressen sind in BLN-Gebieten sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Mit der Überarbeitung des Richtplans 2019 entfiel der Standort Wolkensteinerberg aus dem Richtplan. Nunmehr sind nebst dem Chroobach, welcher als festgesetzter Standort im Richtplan verankert ist, noch zwei Standorte auf dem Randen ausgeschieden.
2. Fragen zum Projekt:
Von 2011 bis 2015 hat sich eine breit aufgestellte Projektgruppe im Rahmen eines Regional- und Standortentwicklungs-Projektes (RSE) intensiv mit der Förderung der erneuerbaren Energien im Kanton Schaffhausen auseinandergesetzt. Die kantonalen Elektrizitätswerke (EKS), die SH POWER, die Wasser- und Elektrizitätswerke Hallau (WEH), die Industrie- und Wirtschafts-Vereinigung der Region Schaffhausen (IVS) und die Regional- und Standortentwicklung des Kantons Schaffhausen haben die Machbarkeit von verschiedenen «Energie – Leuchtturmprojekten» im Kanton konkret geprüft. Vertiefter abgeklärt wurde insbesondere die Windenergie, deren Potenzial bereits in einer kantonalen Windenergiestudie unterstrichen wurde. Der Standort auf dem Chroobach bei Hemishofen wurde als geeigneter Ort für vier Windenergieanlagen in Abstimmung mit dem Kanton Schaffhausen von der Projektgruppe weiter verfolgt. Nach Abschluss der Machbarkeitsabklärungen wurde die Projektgruppe "Energie-Leuchttürme Schaffhausen" per Ende 2015 aufgelöst. Das Projekt wird neu unter der Projektträgerschaft „Chroobach Windenergie“ bestehend aus den beiden Energieversorgern EKS AG und SH POWER, sowie der Projektleitung Generis AG weiter vorangetrieben.
Der Projektgruppe ist es ein Anliegen das in der Windpotenzialstudie des Kantons ermittelte Stromproduktionspotenzial auf dem Chroobach auf seine Machbarkeit zu prüfen. Ausführliche lokale Windmessungen und Untersuchungen haben bestätigt, dass der Chroobach aufgrund guter Windverhältnisse als Standort für Windenergieanlagen in Frage kommt. Moderne Windenergieanlagen können an dem Standort wirtschaftlich betrieben werden und einen substanziellen Beitrag zur Stromproduktion im Kanton beitragen, ohne dabei Ausschlussgebiete aus Sicht des Umweltschutzes zu tangieren. Beide Energieversorger EKS AG und SH POWER möchten die Investitionen in erneuerbare Energie-Projekte tätigen, um frühzeitig für die zukünftigen Herausforderungen der Energieversorgung vorbereitet zu sein.
Aktuell befindet sich das Projekt Chroobach Windenergie in der Projektplanungsphase. Der definitive Entscheid für oder gegen die Realisierung des Projekts ist noch nicht gefallen – er hängt von verschiedenen Faktoren ab: Die gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Machbarkeit muss gegeben sein. Die Projektgruppe ist im Rahmen der Projektplanung mit den umliegenden Gemeindebehörden Buch, Hemishofen, Ramsen und Stein am Rhein sowie dem Kanton Schaffhausen aber auch dem nahen Ausland in regelmässigem Kontakt, um politische, planerische und gesellschaftliche Fragen zu klären. Auch mit der Schweizer als auch der deutschen Bevölkerung findet ein reger Austausch statt. Im formellen Zonenplan- und Baubewilligungsverfahren verfügen diese über rechtliche Einsprache-Mittel.
Jährlich können auf dem Chroobach ca. 27'000 - 30'000 MWh Strom produziert werden. Das entspricht dem Verbrauch von etwa 10‘000 Personen, was einem Anteil von 10% der Schaffhauser Gesamt-Bevölkerung entspricht (Annahme: Stromverbrauch pro Jahr pro Kopf im Kanton Schaffhausen: 2.6 MWh/a).
Für die Machbarkeitsabklärungen des Windenergieprojekt Chroobach wurde Ende 2013 für vier Monate eine sogenannte LiDAR-Messungen durchgeführt, welche mittels eines Lasergerät die Windgeschwindigkeiten und Windrichtungen in verschiedenen Höhen ermittelte. Diese Messungen wurden mit den Daten des Windmessmasten auf dem Schienerberg (3km Entfernung; Messung vom Juli 2013 – Juli 2014) und Langzeitdaten korreliert. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe beträgt ca. 5.7 m/s. Dies ist eine Windgeschwindigkeit, mit der moderne Windenergieanlagen gut betrieben werden können. Die bisherigen Annahmen aus der Windpotenzialstudie des Kantons Schaffhausen bzw. die Angaben im Windenergie-Atlas Baden Württemberg wurden damit bestätigt.
Für das Projekt Chroobach Windenergie sind vier Anlagen geplant, die alle auf der Gemarkung der Gemeinde Hemishofen liegen. Die Anlagen würden auf dem Gebiet im Eigentum der Einwohnergemeinde Stein am Rhein gebaut. Die Anzahl von vier Windenergieanlagen resultiert aus der vertieften Standortabklärung, in der verschiedene Optionen im und ausserhalb des Waldes geprüft wurden, und ist das Optimum aus ökologischen und ökonomischen Überlegungen.
Vier Anlagen erlauben eine optimale Ausschöpfung der Windverhältnisse auf dem Chroobach. Mehr Anlagen wären möglich, der gegenseitig verursachte Windschatten wäre aber deutlich grösser.
Kleinwindanlagen eignen sich nicht auf dem Chroobach. Der Energie-Ertrag einer Grosswindanlage liegt zudem ein Vielfaches über dem einer Kleinwindanlage.
Ja. Windenergieanlagen sind etablierte Infrastrukturbauten, welche über Jahre optimiert und in ihrer Sicherheit verbessert wurden. Daher liegt die technische Verfügbarkeit von modernen Anlagen bei 98.5%. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen, nicht zur Gefahr für die Allgemeinheit. Statistisch gesehen kommt es in Deutschland einmal pro 10'000 Betriebsjahre zu einem Brand. Um dieses verschwindend kleine Risiko weiter zu Minimieren werden die Anlagen mit einer automatischen Brandlöschanlage ausgestattet.
Die Investitionen werden bei rund 30 Millionen Schweizer Franken liegen.
Nein, die Strompreise der EKS und der SH POWER werden durch die Erstellung von Windenergieanlagen auf dem Chroobach nicht direkt beeinflusst. Windenergieanlagen sind eine der günstigsten Optionen für neue grosse Stromproduktionsanlagen. Das Projekt ist wirtschaftlich selbsttragend und verursacht daher keine zusätzlichen Kosten bei den Stromverbrauchern. Bei einem Neubau von Stromproduktionsanlagen sind grosse Windenergieanlagen heute eine der kostengünstigsten Optionen.
Die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung leisten einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige, regionale Energieversorgung in Schaffhausen. Dadurch kann die Energieversorgung im Kanton unabhängiger gemacht und für zukünftige Generationen gesichert werden. Überdies ist es der Projektgruppe ein grosses Anliegen, die betroffenen Gemeinden gerecht am Erfolg des Projektes zu beteiligen. Die Grundeigentümerin Stein am Rhein, sowie die Standortgemeinde Hemishofen werden über ein Abgeltungsmodell vergütet.
Inspiriert durch die positive Erfahrung mit Beteiligungen aus dem Ausland und auf Anregung der Bevölkerung soll eine finanzielle Beteiligung am regionalen Windpark in Form einer Windaktie möglich sein. Neben den beiden Energieversorgern EKS und SH POWER ist vorgesehen, auch Privatpersonen und anliegenden Gemeinden die Möglichkeit zu bieten, sich am regionalen Windpark wirtschaftlich zu beteiligen.
Nein. Es gibt verschiedene Gründe für den Wertverfall von Immobilien, dieser in ländlichen Regionen stark durch die Urbanisierung vorangetrieben. Eine Studie zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise kommt zum Schluss, dass keine Auswirkungen auf die Preise nachweisbar waren. In Frankreich konnte eine weitere aktuelle Studie klarere Resultate liefern. Gemäss dieser hatten in 90% der Fällen Windenergieanlagen keinen Einfluss auf den Verkaufspreis und bei den übrigen 10% einen minimalen Einfluss.
3. Fragen zur Sichtbarkeit, dem Schattenwurf und Lärm:
Die vier Windenergieanlagen sind im Hegau und auch in den Gemeinden Buch, Hemishofen und Ramsen sichtbar. Um die Sichtbarkeit zu minimieren, sind die Standorte so nah wie möglich nebeneinander und nicht über die ganze Hügelkette verstreut.
Windenergieanlagen sind hörbar, da die Rotorblätter sich beim Drehen an der Luft reiben sowie Turbulenzen ausgesetzt sind. Dank neuen Technologien sind sie jedoch deutlich leiser als ältere Modelle. So werden bei den geplanten Anlagen aerodynamische Lösungen aus dem Flugindustrie verwendet, um die Turbulenzen und damit die Geräuschemissionen zu reduzieren. Für Windenergieanlagen gelten Grenzwerte für Geräuschemissionen, welche den Einfluss auf bewohnte Gebäude regeln. In einem Lärmgutachten wird aufgezeigt, dass die Lärmschutzgrenzwerte bei allen bewohnten Gebäuden eingehalten werden.
Nein. Es gibt keine seriösen wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall die Gesundheit beeinflusst. Viele natürliche Quellen, wie Wind oder Seegang, aber auch Autos, Flugzeuge oder Kühlschränke erzeugen Infraschall. Der Infraschall von Windenergieanlagen ist bereits ab wenigen hundert Meter nicht mehr von anderen Quellen unterscheidbar, wie verschiedene wissenschaftliche Studien beweisen (LUBW-Messprojekt, VTT Studie). Die Bundesanstalt für Geowissen und Rohstoffe hat ihre oft zitierte Studie «Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen» von 2005 korrigiert, da die Infraschallwerte um Faktor 10'000 zu hoch angesetzt wurden und die Akzeptanz von Windenergieanlagen fälschlicherweise negativ beeinflusste.
Einzelne Gebäude werden vom Schattenwurf der Windanlagen betroffen sein. Grundsätzlich nehmen der Kontrast und die Unterscheidbarkeit des Schattens eines Objektes mit der Distanz ab. Man geht davon aus, dass der Schattenwurf bei den geplanten WEA im Umkreis von mehr als 1,7km nicht mehr wahrnehmbar ist und dadurch nicht mehr als störend empfunden wird. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Grundlage für den Schattenwurf, deshalb gelten gemäss Bundesamt für Energie folgende Richtwerte, in Anlehnung an die Grenzwerte in Deutschland: effektive Beschattungsdauer im Siedlungsgebiet <8 Stunden/Jahr und effektive Beschattungsdauer im Siedlungsgebiet <30 Minuten/Tag. Anders als in Deutschland ist in der Schweiz der effektive und nicht der maximal mögliche Schattenwurf entscheidend. Zudem sind die hier genannten Werte Richtwerte und keine gesetzlichen Limiten. Die Projektgemeinschaft zielt darauf ab die Richtwerte nicht zu überschreiten. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde ein Schattenwurfgutachten erstellt, welches den Einfluss des Schattenwurfs auf umliegende Gebäude eingehend prüft und die Einhaltung der Richtlinien verifiziert. Die Anlagen werden zudem mit einem Abschaltmodul ausgerüstet, welche die betroffenen Anlagen zum Stillstand bringen, um übermässigen Schattenwurf zu vermeiden.
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur effektiven Distanz von Wohnhäusern zu Windenergieanlagen. Ausschlaggebend ist das Einhalten der Lärmschutzvorschriften. Ein Schallgutachten hat im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die Standorte der WEA verifiziert.
4. Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung UVP:
Windenergieanlagen beanspruchen zusammen mit dem Fundament eine überschaubare Fläche mit je einem Durchmesser von 21 - 23 m. Die definitive Rodungsfläche ist etwa 7'000 m2 pro Anlage. Für das Fundament werden circa 800 - 900 m3 Beton benötigt. Die Montagefläche wird dabei nur auf einem Teil als Mergel oder Kiesplatz mit speziell tragfähigem Untergrund ausgeführt. Speziell die Kranstellfläche muss natürlich eine genügend grosse Tragfähigkeit aufweisen. Grosse Teile der Montagefläche werden nach der Bauphase wieder renaturiert. Dabei wird darauf geachtet, dass Pflanzen gewählt werden, welche keine windenergiesensiblen Tierarten anziehen. Somit bleiben pro Anlage nur ungefähr 1'300 m2 als Kiesfläche bestehen, was ungefähr 0.15% der Waldfläche von Hemishofen entspricht. Nach der Betriebsdauer von 20-25 Jahren wird entweder ein Repowering oder ein Abbau durchgeführt. Die Fläche kann dann wieder renaturiert werden. Die alten Anlagen sind fast vollständig rezyklierbar.
Windenergieanlagen im Wald sind grundsätzlich möglich. Seit Oktober 2012 empfehlen BFE, BAFU und ARE, den Wald nicht mehr als Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen zu behandeln, sondern es soll möglich sein die Schutz- resp. Nutzungsfunktion des Waldes mit der Windenergienutzung abzuwägen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient dazu entsprechende Abklärungen dazu zu tätigen.
Es werden neue Stromleitungen zu den einzelnen Windenergieanlagen gelegt. Diese werden alle unterirdisch verlegt und sind daher nicht sichtbar. Die unterirdischen Leitungen werden grösstenteils entlang bestehender Wege verlegt.
Es ist vorgesehen, die Windenergieanlagen mittels Spezialtransportern über Hemishofen an die Standorte zu transportieren. Die Strassen in Hemishofen müssen an einigen Stellen gezielt ausgebaut werden, sofern eine temporäre Lösung nicht möglich ist. Zudem müssen grössere Abschnitte mit einem dickeren Strassenaufbau verstärkt werden. Die Strassenoberfläche bleibt jedoch Schotter. Ausgenommen von einem kurzen Abschnitt von 170m zu einer Windanlage und einem 200m langem Teilstück bei Oberwald können die bestehenden Strassen verwendet werden.
Bei einer Luftfeuchtigkeit von 95% und gleichzeitig Temperaturen um 0 Grad Celsius kann an den Rotorblättern Eis entstehen. Die WEA verfügen über automatische Eis Erkennung. Sobald sich Eis an den Rotorblättern bildet, wird das erkannt und die Anlage gestoppt. Anschliessend startet die Enteisungsanlage, welche mittels Umlaufgebläse die Rotorblätter aufwärmt und so das Eis abtaut. Nach einer bestimmten Zeit unternimmt die Anlage einen Neustart und prüft ob noch Eis vorhanden ist. Ist die Anlage eisfrei nimmt sie den normalen Betrieb wieder auf. Ansonsten startet der Enteisungsprozess neu. So kann die Verfügbarkeit der Anlagen gesteigert werden und die Gefahr für Eiswurf minimiert werden.
Der Vogelschutz ist im Zusammenhang mit Windenergieanlagen ein ernst zu nehmendes Thema. Insbesondere Zugvögel können mit den Rotoren der Windenergieanlagen kollidieren. Brutvögel zeigen sich hingegen in der großen Mehrheit als sehr lernfähig. Sie gewöhnen sich schnell an neue Elemente ihres Lebensraumes. Alle Untersuchungen haben gezeigt, dass es kaum eine Art gibt, die sich vom bewegten Schatten der Windenergieanlagen vertreiben lässt. Selbst in unmittelbarer Nähe der Anlagen brüten die Vögel, wenn die Flächen ihren Anforderungen entsprechen. Und nur wenige Brutvogelarten fühlen sich nachhaltig gestört – vorwiegend solche, die prinzipiell gegenüber Menschen empfindlich sind. Um die Auswirkungen auf die Vögel zu minimieren, wurden bereits erste Vorabklärungen zusammen mit der Vogelwarte Sempach gemacht. Lokale Untersuchungen haben die Vogelzüge und Vogelvorkommnisse in der Region kartiert und aufgrund des geringen Vogelzuges über den Chroobach einen vertretbaren Einfluss auf Vögel festgestellt. Gemeinsam mit der Vogelwarte wurden Massnahmen definiert, die im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts geprüft und iterativ weiterentwickelt wurden. Mit der aktuellen, sensiblen Standortwahl können negative Auswirkungen auf Vogelpopulationen weitgehend vermieden werden.
Der angrenzende Schienerberg ist ein deutsches Schutzgebiet, der Chroobach auf Schweizer Seite ist keines. Auch in der Schweiz zählt der Rotmilan zu den geschützten Arten, jedoch gibt es keine Vorgaben, wie weit der Standort einer Windenergieanlage von einem potenziellen Rotmilan-Horst entfernt sein sollte. Die Untersuchung der Avifauna legt deshalb speziellen Wert auf die Beobachtung der Rotmilane in der Region und Massnahmen zu deren Schutz. Bei Untersuchungen und Kartierungen im Projektgebiet wurden 3 Horste innerhalb 1 km zu den Windenergieanlagen gefunden. Die Zugvogelkartierung hat ergeben, dass diese Rotmilane ihre Horste hauptsächlich aus dem Offenland anfliegen und auch ziehende Rotmilane sich mehrheitlich ausserhalb des Gefahrenbereiches der Windenergieanlagen aufhielten. Der Durchflug des Gefahrenbereichs wurde nur selten festgestellt. Auch auf deutschem Gebiet ist dies kein Ausschlusskriterium da fünf Windenergieanlage auf dem Schienerberg geplant werden.
Gewisse Fledermausarten sind kollisionsgefährdet. Insbesondere diejenigen, die in hohen Höhen jagen und fliegen. Um die verschiedenen Fledermaus-Arten im Gebiet zu erfassen, wurden im Frühling und Herbst 2014 Feldarbeiten mittels Ultraschall Aufzeichnungen vor Ort durchgeführt. Im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichtes wurde in Zusammenarbeit mit den relevanten Ämtern Massnahmen zum Schutz von Fledermäusen ausgearbeitet und kontinuierlich weiterentwickelt. Generell kann in Nächten mit hoher Fledermausaktivität im Sommer und im Herbst die Kollisionsgefahr minimiert werden, indem beispielsweise die Windenergieanlage je nach Wind und Wetter abgestellt wird. Zudem gibt es Abschaltalgorithmen oder auch moderne Detektionsgeräte die Fledermäuse erkennen können und bei Bedarf die Anlagen abschalten. Des Weiteren können für lokale Arten die Lebensqualität erhöht werden, wenn beispielsweise stufige Waldränder mit einem hohen Laubholzanteil geschaffen werden.