Schattenwurf
Mit der Bewegung der Rotorblätter von Windenergieanlagen kann je nach Wetterbedingungen ein bewegter Schattenwurf entstehen. Der bewegte Schattenwurf tritt nur auf, wenn der Himmel klar ist und die Sonne scheint, sowie Wind bläst, weil dann die Rotoren drehen. Damit eine Windenergieanlage überhaupt von den Behörden bewilligt wird, muss der Schattenwurf überprüft werden. Dieser wird im Tages- und Jahreslauf der Sonne mittels Schattenwurfprognose berechnet. Der Kontrast und die Unterscheidbarkeit des Schattens eines Objektes nimmt mit der Distanz ab. Man geht man davon aus, dass der Schattenwurf bei den geplanten WEA im Umkreis von 1,7 km nicht mehr wahrnehmbar ist und dadurch nicht mehr als störend empfunden wird.
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich verankerten Richtlinien für Schattenwurf. Dafür sind entsprechende an die deutschen Werte angelehnte Richtlinien in Gebrauch: Der bewegte Schatten darf maximal 30 Minuten am Tag auf das Haus eines Bewohners fallen – und zwar nur bis zu 30 Stunden im Jahr (astronomisch maximal möglicher Schattenwurf) resp. 8 Stunden im Jahr (meteorologisch wahrscheinlicher Schattenwurf). Die Unterscheidung zwischen astronomisch maximal möglichem Schattenwurf und meteorologisch wahrscheinlichem Schattenwurf ist hierbei von grosser Bedeutung.
Die Standorte der Windkraftanlagen am Chroobach wurden so gewählt, dass die Beeinträchtigung durch Schattenwurf auf ein Minimum begrenzt werden kann. Die Richtwerte für den erlaubten Schattenwurf können bei allen immissionspunkten eingehalten werden. Zudem besteht die Möglichkeit, mit einer automatischen Abschaltautomatik den bewegten Schattenwurf für nahgelegene Gebäude weiter zu minimieren.
Weiterführende Studien:
Bayerisches Landesamt für Umwelt