Schall
Windenergieanlagen erzeugen Geräusche, da die Rotorblätter sich beim Drehen an der Luft reiben sowie Turbulenzen ausgesetzt sind. Die Geräuschemissionen dürfen die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Es gelten die Schweizer Lärmschutzgrenzwerte, deren Einhaltung in einem Lärmgutachten aufgezeigt wird. Als zusätzliche Information sind die Schallimmissionen für die Immissionsorte auf deutscher Seite nach Deutschem Recht (TA Lärm) berechnet worden.
Die Schallimmissionen während der Betriebsphase sind für die dem geplanten Windpark an den nächsten gelegenen bewohnten Gebäuden im Detail berechnet worden. Die Planungswerte können an allen Standorten am Tag und in der Nacht eingehalten werden. Die Windenergieanlagen werden zur zusätzlichen Verminderung von Schallemissionen an den Rotoren mit sogenannten Hinterkantenkämmen sowie einem schallreduzierten Betriebsmodus ausgerüstet.
Infraschall
Als Infraschall werden sehr tiefe Töne bezeichnet, die im Normalfall vom Menschen nicht wahrgenommen werden können. Infraschall tritt fast überall auf: Gewitter, Föhn, Wasserfälle wie der Rheinfall, Meeresbrandung, fahrende Züge, Autos oder Lastwagen, Umwälzpumpen, Klima-und Lüftungsanlagen etc. Gemäss Bundesamt für Energie (BFE) werden durch Windenergieanlagen keine derartig hohe Schalldruckpegel erreicht, dass Schädigungen von Anwohnern zu erwarten sind insbesondere auch nicht, da die Abstände zu Wohngebieten meist mehrere hundert Meter betragen. Wissenschaftliche Untersuchungen von staatlichen Stellen zum Infraschall bei Windenergieanlagen zeigen, dass der gemessene Infraschall ab einer Distanz von 180 m bereits unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt.
Plakat Schall P17
Plakat Schall P18
Weiterführende Studien:
Windenergie und Infraschall
Windenergieanlagen - Beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit der Bevölkerung?