Richtplananpassung vom Bund genehmigt
Die Richtplananpassung Kapitel Windenergie des Kantons Schaffhausen ist vom Bund (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK) genehmigt worden.
Die kantonale Zielsetzung im Energiebereich und die Planungsgrundsätze zu den Grosswindanlagen werden vom Bund begrüsst. Der Standort «Chroobach» wird entsprechend festgesetzt. Die Projektgemeinschaft nimmt die offizielle Genehmigung der Richtplananpassung des Kapitels Windenergie seitens des UVEK mit Freude zur Kenntnis. Zahlreiche Vorarbeiten der Projektgemeinschaft resultieren nun in der Erreichung dieses Meilensteins im Projektplanungsprozess. Die Bestätigung der Festsetzung des Standorts Chroobach seitens des Bundes stellt eine essentielle Grundlage für die weiteren Planungs- und Projektarbeiten dar. Mit der Bestätigung des Bundes wird erneut ersichtlich, welcher Beitrag zur Erfüllung der nationalen Energiestrategie mit der Realisierung des Projektes geleistet werden kann. In der Folge werden nun die Planungsarbeiten von der Projektgemeinschaft weiter vorangetrieben und die nächsten Schritte im Planungsprozess eingeleitet. Die offizielle Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen finden Sie hier.
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